Stornierungsrichtlinien

Eine Terminvereinbarung ist verbindlich

Es ist schön, dass du dich für eines meiner Angebote entschieden hast. Deine Terminreservierung (telefonisch, online oder per E-Mail) ist verbindlich. Solltest du verhindert sein einen vereinbarten Termin einzuhalten bitten wir dich, spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung um Abmeldung (beim 1. Termin 48 Stunden vorher). Andernfalls gilt dein Termin als wahrgenommen und wird – ohne Inanspruchnahme einer Behandlung – in Rechnung gestellt.      

Ich arbeiten nur nach Termin und haben somit keine Sprechstunde, bei der die Patienten ohne vorherige Absprache vorbeikommen, wie dies der Fall bei vielen Ärzten ist. Diese können einfach den nächsten wartenden Patienten vorziehen.

Im Vorfeld entscheiden sich die Patienten für einen Termin, der in manchen Fällen bis zu 90 Minuten vereinnahmt.

Das heisst, wenn du nicht erscheinst, kann ich diese Zeit nicht effektiv nutzen und es entstehen uns hohe, nicht abgedeckte Betriebs- und Personalkosten.

Aufgrund dessen stell ich eine sogenannte Ausfallgebühr in Rechnung, die mit den Kosten der entfallenen Sitzung ähnlich ist.

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen. Was soll ich tun?

Sollte es dir nicht möglich sein, unseren Termin einzuhalten, teile mir dies bitte baldmöglichst mit. Geschieht dies spätestens 24 Stunden vor deinem Termin (48 Stunden bei der ersten Behandlung), fallen für dich keinerlei Stornierungskosten an.

Solltest du kurzfristiger absagen, sprich weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn, fallen nur dann keine Kosten an, wenn ich einen anderen Patienten auf deinen Termin legen kann. Ist mir dies nicht möglich, berechne ich eine Ausfallgebühr, die auch Termine beinhaltet, die vergünstigt im Voraus bezahlt wurden und die ohne Ersatz verfallen.

Alle meine Patienten erfahren hier die gleiche Behandlung. Heisst, die Absage ist nur dann kostenlos, wenn die 24 Stunden (bzw. 48 Stunden) vorher gegeben sind.

Etwas Unvorhergesehenes passiert, z.B. ich bin krank, ich muss kurzfristig arbeiten, oder eine mir nahestehende Person benötigt Hilfe. Sprich, ich sage kurzfristiger als 24 Stunden vorher ab. Wie verhält es sich in solch einem Fall?

Selbstverständlich kann es immer wieder passieren, dass es zu einer kurzfristigen Absage kommt, da die Situation nichts anderes zulässt. Hierfür haben wir natürlich vollstes Verständnis. Dennoch werden wir hier unser Honorar in Rechnung stellen.

Im Juristenjargon nennt man dies “Allgemeines Lebensrisiko”.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko)

Die Rechtsordnung sieht es so, dass jede Person ihr “Allgemeines Lebensrisiko” selbst zu tragen hat. Dies können wir für unsere Klienten nicht übernehmen.

Durch kurzfristige Absagen entstehen uns hohe Personalkosten, die wir nicht abdecken können. Somit müssen wir auch im Voraus bezahlte, vergünstigte Zahlungen für Behandlungstermine ersatzlos verfallen lassen.

Bei einer Theaterkarte oder einem Zugticket ist es ebenso. Werden diese nicht eingelöst, da ein triftiger Grund dies nicht möglich macht, verfallen auch diese, ohne dass du dein Geld erstattet bekommst.

Danke, dass du uns hier verstehst!